Allgemeine
Vertragsbedingungen "home design by akaslan GmbH"
1. Vertragsabschluss
2. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei
einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) zwei Wochen
gebunden.
3. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag
zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich
abgelehnt hat.
4. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon
vor Ablauf der Zweiwochenfrist zustande, wenn •der Vertrag beiderseits
unterschrieben wird, oder •der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung
(des Vertragsangebots) erklärt oder •der Verkäufer Vorauszahlungen auf den
Kaufpreis annimmt.
5. Preise
6. Die Preise sind Festpreise einschließlich
Umsatzsteuer.
7. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die
nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur
Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
III.
Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach
Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der
Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige
Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ
Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder
handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare
Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer
zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und
Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der
Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare
Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
7. Montage und Lieferung
8. Sofern die Montage der Waren durch den Verkäufer
vereinbart wurde, hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies
dem Käufer vor der Montage mitzuteilen. Ansonsten ist Montage Sache des
Käufers, so dass die Waren die Kosten für Montage und Lieferung nicht
beinhalten.
9. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht
befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen
Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche
Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt,
berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
10. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers,
die gekaufte Ware bis ins Haus oder Wohnung zu bringen.
11. Lieferfrist
12. Grundsätzlich dauern Möbellieferungen ca. 8-10
Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Falls der Verkäufer die
vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene
Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter
Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum
Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten.
13. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im
Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere
Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die
auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die
Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er
in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim
Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist
beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
14. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz
statt der Leistung bleiben unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
1.Die
Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Der
Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu
wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern
für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt
ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter,
insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern
1. und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang Die
Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht
mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII.
Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm
schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach
fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme
ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf
Vertragserfüllung bestehen.
2. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer
anfallende Lagerkosten zu zahlen.
Der
Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer
Spedition
bedienen.
3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug
des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises ohne
Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt
nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Falle besonders hoher
Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten,
an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. einen nachgewiesenen höheren
Schaden geltend zu machen.
1. Rücktritt
2. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der
Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle
höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss
eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar
waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er
ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu
haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu
benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu
erstatten.
3. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer
zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen
Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des
Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn
der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder
über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die
Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
4. Warenrücknahme Im Falle eines wirksamen Rücktritts und
der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der
Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
5. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen
wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
6. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der
gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt,
folgende Pauschalsätze: Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt
und Rücknahme nach Lieferung:
Innerhalb
des. 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 5. Jahres 65 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Für
Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach
Lieferung:
Innerhalb
des. 1. Halbjahres 50 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 2. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 3. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 4. Halbjahres 80 Prozent H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb
des. 5. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Gegenüber unseren
pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer
keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die
Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser
Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen
uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den
§§ 355 ff. BGB.
4. Gewährleistung
5. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels
zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen
Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware
hat.
6. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Käufer bleibt.
7. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder
die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom
Verkäufer endgültig verweigert wurde.
8. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so
hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen
Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige
lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und
voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
9. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim
Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
10. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend
der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe zu laufen.
11. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte
Beschaffenheit unberührt.
XII.
Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen
sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der
Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss
schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei
Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers
zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung
geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer
verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Anschrift Musterfirma)
zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte
Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der
Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu
vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des
wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b
bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten
grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
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von Facebook, Google+, Twitter und Instagram Plugins
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verwendet. Diese Dienste werden von den Unternehmen Facebook Inc., Google Inc.,
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Facebook
wird betrieben von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA
94304, USA (“Facebook”). Eine Übersicht über die Plugins von Facebook und deren
Aussehen finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/ Google+
wird betrieben von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View,
CA 94043, USA („Google“). Eine Übersicht über die Plugins von Google und deren
Aussehen finden Sie hier: https://developers.google.com/+/web/ Twitter wird
betrieben von der Twitter Inc., 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA
94103. Eine Übersicht über die Twitter-Buttons und deren Aussehen finden Sie
hier: https://twitter.com/about/resources/buttons
Instagram
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USA („Instagram“). Eine Übersicht über die Instagram-Buttons und deren Aussehen
finden Sie hier:
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den „Instagram“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls
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AddThis Plugins und deren Aussehen finden Sie hier:
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